Aufgrund diverser Vorfälle (im Zusammenhang mit der Haltung von Hunden) in den letzten Jahren, hat der Salzburger Landtag das Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG) novelliert und es gelten ab 1.1.2013 nachstehende neue Bedingungen für das Halten von Hunden:
- Meldepflicht
(§ 16a S.LSG) - Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, haben dies der Gemeinde binnen einer Woche zu melden.
- Verpflichtende Haftpflichtversicherung (§ 23 S.LSG)
- Bei der Hundeanmeldung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000,- nachzuweisen.
- Sachkundenachweis
(§ 21 Abs. 1 S.LSG): - Für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes ist bei einer zugelassenen Person mindestens eine theoretische Ausbildung zu absolvieren, bei der aufgrund der Erfahrungen der Wissenschaft davon ausgegangen werden kann, dass sie ausreicht, um das allgemeine Gefährdungspotential eines nicht gefährlichen Hundes für Menschen und Tiere abschätzen zu können.
- Erweiterte Sachkunde
(§ 21 Abs. 2 S.LSG) - Für das Halten von gefährlichen Hunden ist bei einer zugelassenen Person eine theoretische und - unter Einbeziehung des gefährlichen Hundes - praktische Ausbildung zu absolvieren, bei der aufgrund der Erfahrungen der Wissenschaft davon ausgegangen werden kann, dass sie ausreicht, um das allgemeine Gefährdungspotential eines gefährlichen Hundes für Menschen und Tiere abzuschätzen und den gefährlichen Hund sicher halten zu können.
Quelle: Landessicherheitsgesetz
Das heißt seit dem 1.1.2013 ist für alle neuen Hunde
der Sachkundenachweis verpflichtend.
Unser Verein VHP-Hohe Tauern bietet deshalb vier dieser Sachkundevorträge pro Jahr an. Die Vorträge werden von Amtstierarzt Dr. Siegfried Fuchs unterstützt und begleitet.
Die genauen Termine, wann die Kurse stattfinden, findet ihr unter dem Punkt "Termine". Wir bitten um Anmeldung zu diesen Kursen unter Anmeldung Sachkundenachweis
Unsere Empfehlung
Wer überlegt sich einen Hund anzuschaffen und noch keine Erfahrung hat, der sollte unbedingt einen Sachkundevortrag besuchen, da man dort sehr viele Informationen und nützliche Tipps erhält.
Chip Nr.-Registrierung
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur Chip-Pflicht bei Hunden: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/faqhundchip.html
Den Chip können Sie dann hier registrieren lassen: http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/. Nur bei einer Registrierung der Chip-Nr. ist diese in der Datenbank abrufbar.